Inspakt Technology Inc. Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetz Nr. 6698) zum Zweck der Unterzeichnung von Dokumenten mit einer biometrischen Signatur auf einem Tablet, Mobiltelefon oder Unterschriftenpads in elektronischer Umgebung und gegebenenfalls auch danach Um zu beweisen, dass diese Unterschrift der Person gehört, die unterschrieben hat, müssen biometrische Signaturinformationen (Signatur) Ihrer Partei (Typ, Schreibgeschwindigkeit, ausgeübter Druck, Schreibrichtung usw.) verarbeitet und an autorisierte öffentliche Institutionen übermittelt werden gesetzlich oder dienstlich vorgeschrieben ist. Die genannten Daten werden ab dem Ende des mit der biometrischen Signatur verbundenen Rechtsverhältnisses zehn Jahre lang aufbewahrt. Mit dem Gesetz Nr. 6698 werden biometrische Signaturinformationen als personenbezogene Daten besonderer Qualität akzeptiert. Die Verarbeitung dieser Informationen ist nur mit Einwilligung der betroffenen Personen möglich. In diesem Zusammenhang gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6698; Ich akzeptiere die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, bestehend aus biometrischen Signaturinformationen, ausschließlich zu den oben genannten Zwecken.